Prof. Lauterbach besuchte SHG-Klinik Völklingen
Saarbrücker Zeitung v. 28.9.2024/2.10.2024:
Um 13 Uhr war der Bundesminister in der Landespressekonferenz zu Gast, gegen 14.30 Uhr wurde er zu einem Rundgang im SHG-Klinikum in Völklingen erwartet. Dort besichtigte Lauterbach die Intensivstation sowie das Herzkatheter-Labor, teilte das saarländische Gesundheitsministerium mit.
Lauterbach besucht damit ja nicht nur die SHG-Klinik VK, sondern explizit das Herzzentrum. Diese Info ist auch deshalb wichtig, weil hier erstmalig öffentlich demonstriert wird, dass das Herzzentrum eine bedeutsame Einrichtung nicht nur lokal, sondern für das gesamte Saarland ist. Hieraus ergeben sich Konsequenzen: Das kardiologische „Dreigestirn“ HZS, UKS und Klinikum Saarbrücken kann man nicht mehr als in sich gleichwertig sehen. Das HZS ist gerade auch wegen der etablierten binären Klinik für Herz-Thoraxchirurgie bedeutsamer. Dabei ist auch zu bedenken, dass die klassische Herzchirurgie bundesweit, aber auch im Saarland mit zu geringen Zahlen zu kämpfen hat. Die kathetergestützten Verfahren haben sowohl für die KHK (Stent), aber auch zunehmend für Klappenerkrankungen beider Herzhälften (TAVI, Mitral-Clipping, Trikuspidaklappenersatz) an Bedeutung sehr stark auf Kosten der Herzchirurgie gewonnen. Das bedeutet für deren Kliniksausrichting – und das kann das HZS mit der als Zentrum etablierten Pulmologie hervorragend leisten – ein Schwerpunkt Thoraxchirurgie und damit auch Überlappung mit der saarländischen Onkologie.
Neu ist, dass im Reformpaket von Prof. Lauterbach nach seinen eigenen Worten der Begriff „Fachklinik“ , der ja für das Herzzentrum ein gewisse, vor allem historische Bedeutung hat, nicht auftaucht, ja vielleicht sogar vergessen wurde. Es muss also darum gehen, dass der Begriff Fachklinik und seine Bedeutung für ein spezialisiertes Krankenhaus definiert werden muss. Denn zwar wurde der Konnektion Kardiologie/Allgemeinchirurgie von Prof.Lauternach eine Absage erteitl, doch wird das Herzzentrum auch wegen seiner niedrigen Bettenzahl eher als Fachklinik definiert bleiben. Das ist aber weitgehend. offen.
Leider sind die Aussage von Prof. Lauterbach nicht zutreffend. Sein eignes Ministerium schreibt im PDF „Eckpunktepapier zur Krankenhausreform“ :
1.3. Fachkliniken und Spezialversorger
Fachkliniken sind in den Landeskrankenhausplänen ausgewiesene Krankenhäuser, die sich auf
die Behandlung einer oder mehrerer bestimmter Erkrankung oder Krankheitsgruppe spezialisiert haben und die in relevantem Umfang zur Behandlung in ihrem Spezialisierungsbereich
beitragen. Sie behandeln (auch) schwere, komplexe oder chronische Krankheitsbilder des Fachgebietes.
Bei Fachkliniken kann es sich nicht um Fachabteilungen in allgemeinen Krankenhäusern handeln. Es können auch Krankenhäuser Fachkliniken sein, die spezifische Patientengruppen mit
besonderen Bedarfen bzgl. der fachmedizinischen und pflegerischen Versorgung behandeln,
z. B. Kinder und Jugendliche, ältere Menschen oder Menschen mit Behinderungen. Die konkrete praxistaugliche Definition von Fachkliniken, Level 1i und Level 1n, die den Ländern hinreichende Entscheidungsspielräume belässt, sowie die Berücksichtigung der Spezialversorger
wird zwischen Bund und Ländern gemeinsam abgestimmt. Es ist durch die Landesbehörde zu
entscheiden, inwieweit Fachkliniken ausnahmsweise auch an der Notfallversorgung teilnehmen sollen.
Es gibt viel zu tu. Hoffnung besteht. Packen wir es an.
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