Ernst Röchling und die Uni Saarbrücken
Mit einer Meldung von heute hat der Senat der Uni SB entschieden, eine Entscheidung über die Aberkennung. der Ehrensenatorwürde des 1964 verstorbenen Neffen von Hermann Röchling zu vertagen. Dieser war 1949 zusammen mit seinem Onkel und dem Freiherrn Hans Lothar von Gemmingen-Hornberg (Teilhaber des Konzerns) als Kriegsverbrecher wegen des Vorwurfs der Duldung von Zwangsarbeitereinsatz in den Röchlingwerken verurteilt worden. Hier muss man allerdings einräumen, dass im Gegensatz zu Herrmann Röchling, seinem Onkel, weder eine Mitgliedschaft in der NSDAP noch eine spezielle Nähe zu den Nazi-Führungrößen nachweisbar war. Man muss ihm sogar attestieren, dass er einem Mitglied des Widerstandes vom 20.Juli 1944 (dessen 77sten Jahrestages wir gerade gedenken) in seiner Wohnung Unterschlupf gewährte, das ihm eine Zuchthausstrafe von 5 Jahren einbrachte.
So gesehen, muss man zwischen dem Nazi Hermann Röchling und seinem Neffen, der dem Zeitgeist sich natürlich nicht widersetzte, unterscheiden, und die Entscheidung des Senat, eine erneute wissenschaftliche Untersuchung abzuwarten, respektieren.
Kommentare
Ernst Röchling und die Uni Saarbrücken — Keine Kommentare
HTML tags allowed in your comment: <a href="" title=""> <abbr title=""> <acronym title=""> <b> <blockquote cite=""> <cite> <code> <del datetime=""> <em> <i> <q cite=""> <s> <strike> <strong>