DRG-Studie zur Krankenhaus-Versorgung
Im Dtsch. Ärzteblatt (9/2022) wird eine Studie referiert, die sich erstmals mit der Auswirkung der DRGs auf die Versorgungsqualität der deutschen Krankenhäuser im europäischen Vergleich befasst. Datin wird ausgeführt, dass diese Fallpauschalen-Regelung zwar einen nachweisbaren Effekt auf die Fallzahlen hat, die deutlich erhöht waren, doch keinen solchen auf die Verweildauer. Damit scheint die so genannte „blutige Entlassung“ nicht Folge der DRGs zu sein und sie findet offenbar so nicht statt. Die Frage wird aufgeworfen, ob nicht eine „Incentivierung“ (Setzen von Anreizen) der Qualität nötig ist, um einen Effekt auf die Verweildauer zu erreichen. Das mag man akzeptieren, doch würde es die Arbeits-Qualität sicher noch weiter verschlechtern, was von den Autoren der Studie so nicht gesehen wird und auch nicht untersucht worden ist.
In den Vergleichsländern der EU geht die Entwicklung schon lange in die andere Richtung der Ambulantisierung, die nach Ansicht der Autoren „incentiviert“ werden sollte. Dem ist sehr zuzustimmen. Denn sollte die Absichten der Bundesregierung umgesetzt werden, so genannte Hybrid-DRGs auf den Weg zu bringen, die sowohl für den ambulanten wie auch für den stationären Sektor gelten sollen, wäre ein Anreiz gesetzt.
Die Autoren führen aus:
„Auf dem Land brauchen wir künftig ambulante Operationszentren mit Beobachtungsstationen, Zentren mit 15 bis 20 Betten, in die vor allem ältere Patientinnen und Patienten aufgenommen werden können, und die – je nach Bedarf – eine Praxis mit 24h-Bereitschaft vorsehen. Das sei oftmals preiswerter und bedarfsgerechter als kleine konventionelle Krankenhäuser und man benötige weniger Personal“.
Man braucht dann – so kann man weiter denken – kleinere Krankenhäuser auch nicht mehr zu schließen.
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